Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge der Mozart Sweets GmbH, Nonnberggasse 3, 5020 Salzburg, im Folgenden kurz MOZART SWEETS genannt.
Durch das Erteilen von Aufträgen oder Bestellungen erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von MOZART SWEETS ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Preise
Sämtliche Angebote und angeführte Preise von MOZART SWEETS sind freibleibend und unverbindlich.
Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Steuern und Abgaben. Die angegebenen Endverbraucherpreise gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als unverbindlich empfohlene Richtpreise. Die dem Käufer mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen dessen eigener Kalkulation und Ausgestaltung.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn MOZART SWEETS nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung und/oder eine Lieferung sendet.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch MOZART SWEETS.
Einschränkungen bei der Liefermenge bleiben vorbehalten. Bei Kleinstbestellungen behält sich MOZART SWEETS das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächstgrößere Verkaufseinheit zu erhöhen.
Die Zustellung erfolgt in Kartons bzw. ready4sale-Displays laut Preisliste im Rahmen einer termingemäßen Zustellung. Vereinbarte Liefertage sind grundsätzlich unverbindlich.
Sofern nicht gesondert vereinbart, behält sich MOZART SWEETS bei Kleinstaufträgen die Verrechnung eines Lieferkostenzuschusses vor.
3. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und sonstige Beeinträchtigungen der Ware auf diesen über.
Als Übergabe gilt neben der persönlichen Aushändigung auch die Übergabe an eine vom Käufer zur Warenannahme beauftragte Person oder das Abstellen der Ware an einem vom Käufer definierten Ort, auch wenn dies in dessen Abwesenheit erfolgt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von MOZART SWEETS.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Eine Veräußerung ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist MOZART SWEETS unbeschadet des Rechts, auf Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die bereits ausgelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen.
5. Zahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge bei Warenübernahme bzw. mit Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.
Bargeldlose Zahlungen gelten vorbehaltlich entsprechender Kontodeckung. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem MOZART SWEETS über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat sowie allfällige entstandene Kosten verrechnet.
Im Fall des Zahlungsverzugs werden alle übrigen offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. MOZART SWEETS ist in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, ohne dass dem Käufer daraus Ersatzansprüche erwachsen.
Für weitere Lieferungen kann MOZART SWEETS Vorauszahlung verlangen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die MOZART SWEETS entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind. Im Fall der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner, die daraus entstehenden Kosten zu ersetzen, soweit diese die gesetzlich zulässigen Höchstsätze nicht überschreiten.
MOZART SWEETS betreibt das Mahnwesen selbst. Der Käufer verpflichtet sich, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von mindestens EUR 15,00 zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist MOZART SWEETS berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nachträglich nicht zu berücksichtigen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von MOZART SWEETS ausdrücklich anerkannt wurde.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige Lieferadresse des Käufers. Erfüllungsort für Abholungen, Zahlungen und Gewährleistung ist der Sitz von MOZART SWEETS in Salzburg.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Lieferung, schriftlich erfolgt.
Bei begründeter Beanstandung ist MOZART SWEETS nach eigener Wahl zur Verbesserung, Nachlieferung des Fehlenden oder Preisminderung berechtigt.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
Der Vertragspartner hat nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
MOZART SWEETS leistet Gewähr nur im Ausmaß der dem Unternehmen selbst gegenüber dem Hersteller zustehenden Gewährleistungsrechte und ist berechtigt, diese Ansprüche im gleichen Umfang an den Käufer weiterzugeben.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
Das Recht von MOZART SWEETS, Kauf- und Lieferverträge aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen aufzulösen, bleibt unberührt.
Eine fristlose Vertragsauflösung durch MOZART SWEETS ist insbesondere gerechtfertigt, wenn der Kunde:
- diese Vereinbarung nachhaltig verletzt,
- Zahlungen nicht rechtzeitig leistet,
- erforderliche Sicherheiten nicht bereitstellt,
- Dritte ihre Haftung für den Kunden aufgeben und dadurch die Forderungssicherung gefährdet ist,
- erfolglos Exekution gegen sein Vermögen geführt wird oder
- ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Im Fall einer Insolvenzeröffnung und Fortführung des Unternehmens durch den Kunden ist MOZART SWEETS berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorleistung oder Barzahlung zu erbringen.
MOZART SWEETS behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mahnung und gemäß den allgemeinen Verzugsregeln Sicherheiten zu verwerten, Forderungen an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, Forderungen zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist MOZART SWEETS berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.
9. Steuergruppen / Statistik
Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen ist eine Serviceleistung von MOZART SWEETS. Die ausgewiesenen Daten sind unverbindlich; für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Regressansprüche sind ausgeschlossen.
10. Rechtsnachfolge
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners erforderlich ist.
Der Vertragspartner verzichtet auf sein Widerspruchsrecht im Sinne des § 38 Abs. 2 UGB.
11. Sonstiges
Irrtum vorbehalten.
Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei MOZART SWEETS elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den jeweiligen Vereinbarungen sowie den zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von MOZART SWEETS in angemessenem Umfang Informationen zu Produkten und Dienstleistungen per E-Mail zu erhalten. Dem Kunden wird in jeder werblichen E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
Prospekte, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge und sonstige Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von MOZART SWEETS. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, auch nur auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MOZART SWEETS.
Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden von MOZART SWEETS nicht anerkannt.
Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bei ARA/ERA entpflichtet und über die eigene Abfallentsorgung oder örtliche Abfallsammelzentren zu entsorgen.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bedingungen in den jeweils gültigen Preislisten.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Höhere Gewalt / Kriegs- und Terrorrisiken
MOZART SWEETS haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von MOZART SWEETS liegen.
Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, wie Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorakte, Aufstände, politische Unruhen, staatliche Eingriffe oder Sanktionen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Transport- oder Logistikstörungen, Energie- oder Rohstoffknappheit sowie vergleichbare Ereignisse.
Treten derartige Ereignisse ein, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen automatisch um die Dauer der Störung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach deren Beendigung.
Eine durch solche Umstände verursachte verspätete Lieferung berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung oder zu Schadenersatzansprüchen, sofern den Verkäufer kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
Sollte die Leistungserbringung aufgrund der genannten Ereignisse dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistungen einvernehmlich anzupassen oder zu beenden.
13. Produktspezifikation und bestimmungsgemäße Verwendung
Das Produkt „Audio Lollipop (recordable)“ ist ein kombiniertes Produkt aus:
- zuckerfreiem Lebensmittel (Lutscher) und
- elektronischer Audioeinheit (Knochenschall-Technologie)
Die Verwendung ist ausschließlich wie folgt vorgesehen:
- Aufnahme und Wiedergabe von Audioinhalten
- Konsum des Lutschers im üblichen Rahmen
👉 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist insbesondere:
- Öffnen oder Manipulieren der elektronischen Einheit
- Kontakt mit Wasser oder Flüssigkeiten außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
- Nutzung durch Kinder unter der empfohlenen Altersgrenze ohne Aufsicht
14. Produktsicherheit und Haftung
Der Käufer verpflichtet sich:
- alle Sicherheits- und Anwendungshinweise an Endkunden weiterzugeben
- das Produkt nur in unverändertem Zustand weiterzuverkaufen
- keine eigenständigen technischen Veränderungen vorzunehmen
Die Haftung der Mozart Sweets GmbH ist ausgeschlossen für:
- unsachgemäße Verwendung
- Veränderung des Produkts
- Nichtbeachtung von Sicherheits- oder Anwendungshinweisen
👉 Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Elektronische Komponenten & Batterie
Das Produkt enthält elektronische Bauteile (inkl. Batterie).
Der Käufer verpflichtet sich:
- alle gesetzlichen Vorschriften zu Elektrogeräten und Batterien einzuhalten
- insbesondere Kennzeichnungspflichten und Entsorgungshinweise weiterzugeben
Mozart Sweets GmbH übernimmt keine Haftung für:
- unsachgemäße Entsorgung
- eigenmächtige Öffnung oder Reparatur
16. Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Der enthaltene Lutscher entspricht den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU.
Der Käufer ist verpflichtet:
- die Produktkennzeichnung (Zutaten, Allergene, Hinweise) unverändert weiterzugeben
- keine eigenständigen Änderungen oder Umdeklarationen vorzunehmen
Eine Haftung entfällt, wenn:
- die Ware unsachgemäß gelagert wurde
- Haltbarkeitsfristen überschritten wurden
17. Rückverfolgbarkeit und Rückruf
Der Käufer verpflichtet sich:
- die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Ware sicherzustellen
- im Falle eines Produktrückrufs aktiv mitzuwirken
Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung von Lieferdaten
- Unterstützung bei Rückholaktionen
18. Gewährleistung – produktspezifisch
Für elektronische Komponenten gilt:
- Gewährleistung nur bei bestimmungsgemäßer Nutzung
- keine Gewähr bei mechanischer Beschädigung oder Feuchtigkeitseinwirkung
Für Lebensmittel gilt:
- Gewährleistung nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit
- bei sachgemäßer Lagerung
19. Hinweise zur Nutzung
Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass folgende Hinweise für Endkunden klar ersichtlich sind:
- „Nicht für Kinder unter [Alter einsetzen] geeignet“
- „Elektronische Einheit nicht öffnen“
- „Vor Feuchtigkeit schützen“
- „Batterie nicht entfernbar“
- „Entsorgung gemäß lokalen Vorschriften“
20. Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Mozart Sweets GmbH beschränkt auf:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für Folgeschäden, insbesondere:
- entgangenen Gewinn
- Reputationsschäden
- mittelbare Schäden
wird keine Haftung übernommen.